Thema: USA

  • TikTok und ByteDance schließen 400-Millionen-Dollar-Vergleich mit US-Justizministerium

    TikTok, ByteDance und verbundene Unternehmen haben mit dem US-Justizministerium einen Vergleich über 400 Millionen US-Dollar geschlossen. Gegenstand waren Vorwürfe zur Einhaltung des US-Kinderdatenschutzrechts COPPA.

    Nach Angaben des Justizministeriums sollen 300 Millionen Dollar unmittelbar gezahlt werden. Weitere 100 Millionen Dollar werden fällig, wenn eine frühere gerichtliche Vereinbarung gegen Musical.ly aufgehoben wird. Die Behörde zählt den Vergleich zu den größten Einigungen in einem COPPA-Verfahren.

    Keine Feststellung von Haftung

    Das Justizministerium weist darauf hin, dass die mit dem Vergleich erledigten Ansprüche Vorwürfe darstellen und keine gerichtliche Feststellung einer Haftung erfolgt ist. Seit Einreichung der Klage 2024 habe TikTok zudem Änderungen an Eigentümerstruktur, Compliance und Jugendschutzmaßnahmen vorgenommen.

    Einordnung: Der Fall zeigt, wie stark Datenschutz und Alterskontrollen zu regulatorischen Kernfragen sozialer Plattformen geworden sind. Für Anbieter wächst der Druck, Schutzmechanismen nicht nur technisch einzubauen, sondern auch nachweisbar wirksam zu betreiben.

  • Ein Jahr EU–USA-Zollrahmen: Stabilität bleibt brüchig

    Ein Jahr nach der gemeinsamen Erklärung von EU und USA bleibt die transatlantische Handelspolitik ein bewegliches Ziel. Der 2025 vereinbarte Rahmen sollte Zölle begrenzen und Unternehmen mehr Planungssicherheit geben. Dennoch bestehen zahlreiche Ausnahmen, Sonderregeln und politische Vorbehalte.

    Das ursprüngliche Rahmenwerk sah für viele EU-Waren in den USA eine Obergrenze von 15 Prozent vor. Gleichzeitig sagte die EU Zollsenkungen auf US-Industriegüter und zusätzlichen Marktzugang in einzelnen Agrarbereichen zu. Die Vereinbarung umfasste außerdem Energie, Investitionen, Verteidigungsgüter und Technologiethemen.

    Neue Zölle verändern die Ausgangslage

    Neue US-Zollmaßnahmen aus dem Sommer 2026 haben die Lage erneut verschoben. Für zahlreiche EU-Importe gilt aktuell ein pauschaler Satz von zehn Prozent; gleichzeitig bestehen Ausnahmen etwa für bestimmte Flugzeugteile, Arzneimittel und Rohstoffe.

    Einordnung: Der politische Wert des Abkommens liegt weiterhin darin, einen Rahmen für Verhandlungen zu bieten. Von einer dauerhaft abgeschlossenen Zollordnung kann jedoch keine Rede sein. Unternehmen müssen mit weiteren Anpassungen rechnen.