Rubrik: Wirtschaft

  • Klingbeil drängt auf EU-Rahmen für Übergewinnsteuer bei Ölkonzernen

    Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat seine Forderung nach einer stärkeren Besteuerung außergewöhnlicher Gewinne von Ölkonzernen auf die europäische Ebene gehoben. Gemeinsam mit Finanzministern weiterer EU-Staaten wirbt er für einen Rahmen, mit dem sogenannte Zufalls- oder Übergewinne in Versorgungskrisen erfasst werden könnten.

    Hintergrund sind hohe Kraftstoffpreise und zugleich steigende Gewinne in Teilen der Ölbranche. Klingbeil hatte bereits zuvor vorgeschlagen, zusätzliche Einnahmen des Staates für Entlastungen bei Mobilitäts- und Energiekosten zu verwenden.

    Politisch umstritten

    Eine Übergewinnsteuer greift gezielt Gewinne ab, die nicht primär auf zusätzlichen Investitionen oder höherer Produktivität beruhen, sondern auf außergewöhnlichen Marktbedingungen. Befürworter sehen darin einen Beitrag zur Lastenteilung; Kritiker warnen vor Investitionshemmnissen und schwierigen Abgrenzungsfragen.

    Einordnung: Entscheidend wird sein, ob sich auf EU-Ebene ein einheitlicher Ansatz finden lässt. Nationale Alleingänge könnten zu Wettbewerbs- und Ausweichreaktionen führen.

  • Ein Jahr EU–USA-Zollrahmen: Stabilität bleibt brüchig

    Ein Jahr nach der gemeinsamen Erklärung von EU und USA bleibt die transatlantische Handelspolitik ein bewegliches Ziel. Der 2025 vereinbarte Rahmen sollte Zölle begrenzen und Unternehmen mehr Planungssicherheit geben. Dennoch bestehen zahlreiche Ausnahmen, Sonderregeln und politische Vorbehalte.

    Das ursprüngliche Rahmenwerk sah für viele EU-Waren in den USA eine Obergrenze von 15 Prozent vor. Gleichzeitig sagte die EU Zollsenkungen auf US-Industriegüter und zusätzlichen Marktzugang in einzelnen Agrarbereichen zu. Die Vereinbarung umfasste außerdem Energie, Investitionen, Verteidigungsgüter und Technologiethemen.

    Neue Zölle verändern die Ausgangslage

    Neue US-Zollmaßnahmen aus dem Sommer 2026 haben die Lage erneut verschoben. Für zahlreiche EU-Importe gilt aktuell ein pauschaler Satz von zehn Prozent; gleichzeitig bestehen Ausnahmen etwa für bestimmte Flugzeugteile, Arzneimittel und Rohstoffe.

    Einordnung: Der politische Wert des Abkommens liegt weiterhin darin, einen Rahmen für Verhandlungen zu bieten. Von einer dauerhaft abgeschlossenen Zollordnung kann jedoch keine Rede sein. Unternehmen müssen mit weiteren Anpassungen rechnen.