Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes vorgeschlagen. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität soll ausdrücklich in den Verfassungstext aufgenommen werden. Für eine Grundgesetzänderung wären Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich.
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